Für deutsche Maklerbüros ändert sich kurzfristig wenig. Versicherungsabschlüsse direkt über ChatGPT sind hierzulande noch nicht möglich, der BVK warnt vor einer Aufweichung der Beratungspflicht. Aber das ist nur die Oberfläche. Im Maschinenraum vieler Makler-Tools ist KI längst angekommen, oft ohne dass jemand strategisch durchgedacht hat, wo sie nützt und wo sie schadet.
Ich beschäftige mich seit dem Studium der Wirtschaftsinformatik mit maschinellem Lernen, lange bevor das Mainstream-Thema wurde. Gleichzeitig führe ich mit der Versicherungsservice Commerçon GmbH ein eigenes Versicherungsbüro und kenne die Beratungspflichten aus eigener Praxis. Diese Doppelperspektive zeigt mir eine einfache Wahrheit: KI ist im Maklerbüro nicht mehr wegzudenken, wenn es um Effizienz geht. Gleichzeitig gelten in dieser Branche Grenzen, die anderswo nicht so streng sind. Wer beide Seiten kennt, kann KI einsetzen. Wer nur eine kennt, läuft in Probleme.
Drei Regeln machen den Unterschied.
Regel eins: Welche Daten dürfen überhaupt rein?
Jede Eingabe in ein KI-Tool ist eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Bei einer Maklertätigkeit ist diese Verarbeitung selten harmlos. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält ausführliche Gesundheitsangaben. Eine Lebensversicherung enthält Gesundheitsfragen, je nach Tarif auch sehr detaillierte. Eine Unfall- oder private Krankenversicherung enthält ebenfalls Angaben zum Gesundheitszustand. Das sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, für die verschärfte Anforderungen gelten.
Konkret heißt das: Wenn Sie einem KI-Tool einen Satz wie „Mein Mandant Müller, 42 Jahre, Raucher, BMI 28, Bandscheibenvorfall 2019, sucht eine BU“ eingeben, übermitteln Sie hochsensible Gesundheitsdaten an einen externen Verarbeiter. Damit das datenschutzrechtlich tragfähig ist, braucht es mehrere Bausteine. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) mit dem KI-Anbieter. Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO. Und, bei amerikanischen Anbietern, eine geeignete Grundlage für die Drittlandsübermittlung. Das ist in der Praxis aufwändig und für sensible Einzelfälle selten sauber abgedeckt.
Die praktische Lösung ist erstaunlich einfach: Anonymisieren Sie die Daten, bevor sie in die KI gehen. Aus „Müller, 42, Raucher, BMI 28, Bandscheibenvorfall 2019″ wird „Mandant, männlich, Anfang 40, leichte Risiken: Raucher, leichtes Übergewicht, alte Rückenvorerkrankung“. Eine bloße Pseudonymisierung, also etwa „Mandant M., 42 Jahre“, reicht nicht. Pseudonymisierte Daten bleiben nach Art. 4 DSGVO personenbezogene Daten, weil Sie intern jederzeit die Zuordnung wiederherstellen können. Erst echte Anonymisierung, bei der eine Identifikation realistisch nicht mehr möglich ist, nimmt die Daten aus dem Anwendungsbereich der DSGVO. Inhaltlich verlieren Sie kaum etwas, die KI kann Ihnen genauso gut helfen, einen Vorschlag zu strukturieren oder eine Risikoanalyse zu skizzieren. Datenschutzrechtlich verlieren Sie alles, was Sie sonst riskieren würden.
Diese Anonymisierungs-Disziplin ist die wichtigste Einzelmaßnahme, wenn Sie KI im Maklerbüro produktiv nutzen wollen. Sie sollte Bestandteil jeder internen KI-Richtlinie sein, und sie sollte in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Regel zwei: Wo halluziniert KI besonders, und warum ist das in dieser Branche gefährlich?
Große Sprachmodelle sind statistische Wahrscheinlichkeitsmaschinen. Sie erzeugen Texte, die menschlichen Texten ähneln. Sie verstehen nicht, was sie schreiben. Das funktioniert für allgemeine Themen erstaunlich gut. Es funktioniert schlecht, sobald es um Spezialwissen geht, das im Trainingsmaterial unterrepräsentiert war.
Studien beziffern die Halluzinationsrate allgemeiner Modelle auf rund 11 Prozent bei generischen Anfragen. Bei Nachrichteninhalten liegt die Fehlerquote in einigen Untersuchungen sogar bei 45 Prozent. Im Versicherungsbereich ist die Quote noch nicht systematisch gemessen, aber jeder, der KI für Bedingungswerke, Tarifvergleiche oder Schadenrechtsprechung getestet hat, kennt das Phänomen: Die Antwort klingt souverän, ist aber an entscheidenden Stellen falsch. Eine erfundene Klausel. Eine veraltete BGH-Entscheidung. Ein Tarif, den es so nie gab. Oder schlimmer, eine plausibel klingende Aussage zur SF-Klassen-Übertragung, die im Einzelfall einfach nicht stimmt.
Deutsche Gerichte haben bereits in mehreren Verfahren bestätigt, dass die Tatsache, dass eine Aussage von einer KI stammt, nicht vor Haftung schützt. Ein Unterlassungsbeschluss des Landgerichts Hamburg aus 2025 stellte klar, dass Betreiber für KI-generierte ehrverletzende Tatsachenbehauptungen haften können. Das Landgericht Kiel hatte schon 2024 entschieden, dass ein Unternehmen für eine objektiv falsche KI-Aussage über einen Geschäftspartner einstehen muss. Wer KI-Aussagen ungeprüft in Beratungsgespräche, Kundenmails oder Schadenkommunikation übernimmt, verlagert das Haftungsrisiko nicht auf den KI-Anbieter. Es bleibt beim Vermittler.
Die Konsequenz für Ihre Praxis: Alles, was KI zu konkreten Fach- oder Rechtsfragen ausspuckt, muss vor der Verwendung geprüft werden. Bei Standardthemen reicht oft eine kurze Plausibilitätsprüfung. Bei rechtlich relevanten Themen, Schadenfällen oder konkreten Bedingungswerken sollten Sie sich gar nicht erst auf die KI verlassen, sondern in den Originalquellen nachsehen.
KI ist Formulierungshilfe, nicht Beratungsmaschine.
Regel drei: KI ist Formulierungshilfe, nicht Beratungsmaschine
Hier liegt die wichtigste konzeptionelle Unterscheidung, und sie löst die meisten Probleme aus den ersten beiden Regeln auf einen Schlag. Wer KI als Werkzeug zur Beratung einsetzen will, bekommt es mit Halluzinationen, Haftung und Datenschutz im großen Stil zu tun. Wer KI als Werkzeug zur Formulierung und Strukturierung einsetzt, sieht das Problem dramatisch schrumpfen.
Der Unterschied ist konkret: Die fachliche Substanz kommt vom Vermittler. Die Aufbereitung, Glättung und Strukturierung übernimmt die KI. Sie wissen aus Ihrer Beratung, dass Mandant X eine BU braucht. Sie formulieren stichwortartig, was Sie ihm vorschlagen und warum. Die KI macht daraus einen gut lesbaren Textentwurf. Sie lesen ihn durch, korrigieren, freigeben. Inhalt: Sie. Form: KI.
Das deckt überraschend viel ab. Strukturierung von Beratungsprotokollen nach §61 VVG (Befragung, Beratung, Begründung, Dokumentation). Formulierung von Kundenmails. Aufbereitung von Schadenmeldungen. Erstellung von Mustertexten für die Website. Werbeanzeigen für Google oder Meta. Strukturierung längerer Antworten an Mandanten. Brainstorming für eine Mandatsstrategie.
Wichtig dabei: Die IDD-Beratungspflicht verlangt eine dokumentierte Beratung, kein dokumentiertes KI-Protokoll. Die KI kann das Protokoll mitschreiben, sie kann es vorstrukturieren. Den Inhalt der Beratung bringen Sie ein, und Sie verantworten ihn. Das ist nicht nur juristisch sauber, es ist auch professionell sauber. Niemand erwartet von einem Makler, dass er jede Klausel jedes Bedingungswerks im Kopf hat. Aber jeder Mandant erwartet, dass die Beratung von einem Menschen kommt, der die Verantwortung dafür trägt und im Zweifel die richtige Quelle nachschlagen kann.
Drei Kategorien von KI-Tools, und welche wofür passt
Der KI-Markt 2026 lässt sich aus Maklersicht in drei Kategorien einteilen, die jeweils ein eigenes Profil haben.
Die erste Kategorie sind branchenspezifische Lösungen, die für Versicherer und Vermittler entwickelt wurden. Sie hosten in Deutschland oder der EU, bieten Auftragsverarbeitungsverträge standardmäßig an und sind auf Versicherungs-Vokabular optimiert. Ihre Stärke ist die Compliance. Sie können diese Tools mit relativ wenig Aufwand DSGVO-konform einsetzen. Ihre Schwäche ist meistens die rohe Leistungsfähigkeit. Die Modelle sind kleiner und haben weniger Trainingsdaten gesehen als die großen Allzwecker. Für strukturierte Standardaufgaben reicht das oft. Für anspruchsvolle Formulierungen oder komplexe Strukturierungen merkt man den Unterschied.
Die zweite Kategorie sind große amerikanische Allzweck-Modelle, die jeder kennt. Ihre Stärke ist die schiere Qualität. Sie schreiben am natürlichsten, beantworten am souveränsten und sind in fast allen Sprachen kompetent. Ihre Schwäche ist die DSGVO-Problematik. Mit Auftragsverarbeitungsvertrag und EU-Datenresidenz lassen sie sich grundsätzlich nutzen, aber bei Daten nach Art. 9 DSGVO bleibt immer ein Restrisiko. Für anonymisierte Anfragen sind sie hervorragend. Für sensible Kundendaten sollten Sie sie nur einsetzen, wenn Sie die Datenschutzvoraussetzungen wirklich abgeklärt haben.
Die dritte Kategorie sind europäische oder lokal betreibbare Modelle. Sie liegen leistungstechnisch zwischen den beiden anderen Kategorien. Mehr Power als die spezialisierten Branchen-Tools, weniger als die großen US-Allzwecker. Ihr Vorteil ist die garantierte EU-Datenverarbeitung oder, bei lokalen Modellen, die komplette Kontrolle über die Daten, weil sie Ihren Rechner nie verlassen. Wer hohe Anforderungen an Datenschutz hat und gleichzeitig anspruchsvolle Aufgaben lösen möchte, findet hier oft den besten Kompromiss.
Welche Kategorie für Sie passt, hängt von der Aufgabe ab. Standardisierte Schreibarbeit mit anonymisierten Inhalten: Jede Kategorie funktioniert. Sensible Mandantendaten: Europäisch oder lokal, oder branchenspezifisch mit AVV. Anspruchsvolle Formulierungen ohne Datenschutz-Bezug: Amerikanische Allzwecker. Es gibt keine pauschale Empfehlung, nur eine kluge Auswahl je nach Anwendungsfall.
Wo ich KI selbst einsetze und wo ich bewusst darauf verzichte
In meinem Versicherungsbüro nutze ich KI primär als Unterstützung bei drei Aufgaben: Werbung und Anzeigentexte, Musterschreiben und standardisierte Kundenkommunikation, sowie die Strukturierung längerer Texte. Im Webdesign setze ich KI vor allem beim Formulieren und Strukturieren von Inhalten ein, und besonders intensiv beim Programmieren und Prototyping. Code-Hilfe ist einer der Bereiche, in denen KI 2026 wirklich überzeugend ist.
Bewusst nicht einsetze ich KI für konkrete Beratungsempfehlungen, Tarifempfehlungen, Aussagen zu Bedingungswerken oder rechtliche Bewertungen im Schadenfall. Das sind die Bereiche, in denen die Halluzinationsrate gefährlich wird und in denen die Haftung am Ende bei mir liegt. Auch sensible Mandantendaten gebe ich nie unanonymisiert in eine Cloud-KI ein, unabhängig vom Anbieter.
Diese Trennung ist nicht hochtechnisch, sie ist eine Haltung. Was die KI macht, ist Handwerk. Was ich mache, ist Beratung. Beides gehört zusammen, beides gehört aber an seinen Platz. Wer die Grenze verwischt, kommt früher oder später in Schwierigkeiten.
Was sich im August 2026 ändert
Ab dem 2. August 2026 wird Art. 50 der EU-KI-Verordnung voll wirksam. Er verlangt eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in bestimmten Konstellationen. Die Kurzfassung für Maklerbüros: Wenn Sie KI als Schreibhilfe nutzen und Ihre Texte selbst redaktionell durchgehen und verantworten, sind Sie nicht kennzeichnungspflichtig. Wenn Sie einen KI-Chatbot auf der Website einsetzen oder KI-generierte Bilder von realen Personen verwenden, müssen Sie das transparent machen. Parallel gilt seit Februar 2025 Art. 4 KI-VO, der von allen, die KI im Unternehmen einsetzen, eine grundsätzliche KI-Kompetenz verlangt.
Das ist ein Themenkomplex, der eigene Tiefe verdient und den ich in einem späteren Artikel ausführlich behandeln werde. Für jetzt reicht der Hinweis: Die Kennzeichnungspflicht ist enger gefasst als oft erzählt wird, und sie greift bei einer normalen Maklerwebsite mit redaktionell überarbeiteten Texten nicht.
KI im Maklerbüro ist eine Frage der Haltung, nicht der Technik
Die Tools werden besser, die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer, die Sorge vor Disruption real. Was sich nicht ändert, ist das Grundprinzip: KI ist ein Werkzeug, kein Ersatz. Sie verstärkt, was Sie ohnehin können. Sie ersetzt nicht, was Sie als Vermittler ausmacht. Wer das verstanden hat, gewinnt durch KI Zeit. Wer es nicht versteht, verliert durch KI Mandanten, Vertrauen oder beides.
Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, welche KI-Lösungen für Ihr Maklerbüro passen und wie sich KI praxisnah in Ihre digitalen Prozesse einbauen lässt, finden Sie auf der Übersicht zu meiner KI-Beratung einen Einstieg. Wenn Sie wissen wollen, wie eine Website aussieht, die Ihre Positionierung als Vermittler transportiert, ohne sich in austauschbaren Stockfotos zu verstecken, hilft der Artikel zur Positionierung als Versicherungsmakler weiter.